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   LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17 ER-B (https://dejure.org/2017,96525)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17 ER-B (https://dejure.org/2017,96525)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - L 5 KR 1634/17 ER-B (https://dejure.org/2017,96525)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Die Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens (vgl. auch § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) betroffen ist, entfällt in den Fällen der Erst- und Ersatzausstattung, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht; die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer Körperfunktion ist als solche ein Grundbedürfnis (BSG, Urteil vom 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R -, in juris).

    Das BSG hat die dargelegten Rechtsgrundsätze in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R - auch Urteil vom 02.02.2012, - B 8 SO 9/10 R - und Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris) bestätigt.

    Das BSG hat auch bekräftigt, dass für die Bestimmung des Nahbereichs ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnortes unabhängiger Maßstab gilt und es auf die konkreten Wohnverhältnisse des behinderten Menschen nicht ankommt, weil der Nahbereich ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens konkretisiert und somit die Eignung und Erforderlichkeit des Hilfsmittels als objektive Anspruchsvoraussetzung betrifft (BSG, Urteil vom 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R -, in juris).

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Für den Ausgleich darüber hinausreichender Behinderungsfolgen haben beim mittelbaren Behinderungsausgleich hingegen ggf. andere Sozialleistungssysteme Sorge zu tragen (vgl. auch etwa BSG, Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, in juris).

    Das BSG hat die dargelegten Rechtsgrundsätze in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 18.05.2011, - B 3 KR 12/10 R - auch Urteil vom 02.02.2012, - B 8 SO 9/10 R - und Urteil vom 16.07.2014, - B 3 KR 1/14 R -, alle in juris) bestätigt.

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Standen Wegstrecken in Rede, die über das von Gesunden zu Fuß Erreichbare hinausgingen, hat das BSG zusätzliche qualitative Momente verlangt (Urteil vom 16.09.2004, - B 3 KR 19/03 R -: Erreichbarkeit ambulanter und medizinischer Versorgung für Zuhause gepflegte Wachkomapatienten; Urteil vom 16.04.1998, - B 3 KR 9/97 R -: Rollstuhl-Bike für Jugendliche im Hinblick auf die Integration des behinderten Kindes während der jugendlichen Entwicklungsphase; Urteil vom 02.08.1979, - 11 RK 7/78 -: Faltrollstuhl für Schulkind zur Ermöglichung des Schulbesuchs; vgl. auch zusammenfassend BSG, Urteil vom 12.08.2009, - B 3 KR 11/08 R -, alle in juris).

    Die Vorschriften des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gewähren den Versicherten im Bereich der Hilfsmittelversorgung ebenfalls keine über die Leistungspflichten nach § 33 SGB V hinausgehenden Leistungsansprüche (BSG, Urteil vom 12.08.2009, - B 3 KR 11/08 R - Urteil vom 26.03.2003, - B 3 KR 23/02 R -, beide in juris).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Hinzu kommen müssen vielmehr zusätzliche besondere Umstände, die der Versorgung durch die Pflegekasse ihr entscheidendes Gepräge geben (BSG, Urteil vom 12.06.2008, - B 3 P 6/07 R -, in juris).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Auch dass er geeignet ist, dem Antragsteller eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, macht ihn noch nicht zu einem Pflegehilfsmittel, weil diese Eigenschaften auch mehr oder weniger allen Hilfsmitteln zukommen, die dem Behinderungsausgleich dienen und deshalb als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011, - L 1 SO 15/09 - unter Hinwies auf BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R -, beide in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09

    Sozialhilfe - Kranken- und Pflegeversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Auch dass er geeignet ist, dem Antragsteller eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, macht ihn noch nicht zu einem Pflegehilfsmittel, weil diese Eigenschaften auch mehr oder weniger allen Hilfsmitteln zukommen, die dem Behinderungsausgleich dienen und deshalb als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011, - L 1 SO 15/09 - unter Hinwies auf BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R -, beide in juris).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Das BSG habe bereits mehrfach entschieden, dass es auf Besonderheiten des konkreten Wohnungsumfeldes eines Versicherten, z.B. hinsichtlich der Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten oder bezüglich topographischer Besonderheiten der Wohnumgebung (hügeliges Gelände), nicht ankomme (BSG, Urteil vom 12.08.2009, - B 3 KR 8/08 R -, in juris).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Demgemäß hat die beigeladene Krankenkasse im Rahmen von § 33 Abs. 1 SGB V grundsätzlich auch insoweit für die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten aufzukommen, als neben den in dieser Vorschrift aufgeführten Versorgungszielen auch solche der sozialen Pflegeversicherung berührt sein können (BSG, Urteil vom 15.11.2007, - B 3 A 1/07 R -, in juris).
  • BSG, 23.01.2013 - B 9 SB 90/12 B

    Schwerbehindertenrecht - Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG bedürfen die Regelungen der Behindertenkonvention einer nationalen Umsetzung und sind nicht geeignet, eigenständige Anspruchsgrundlagen zu bilden (BSG, Beschluss vom 23.01.2013, - B 9 SB 90/12 B -, in juris mwN).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Auch andere Anspruchsgrundlagen, die von der Antragsgegnerin als erstangegangenem Leitungsträger, der einen Leistungsantrag nicht weitergeleitet hat, im Hinblick auf die Vorschrift des § 14 SGB IX ebenfalls anzuwenden wären (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24.01.2013, - B 3 KR 5/12 R - Urteil vom 30.10.2014, - B 5 R 8/14 R - Beschluss vom 03.02.2005, - B 13 R 261/14 B -, alle in juris), kommen vorliegend nicht zur Begründung eines Anordnungsanspruchs in Betracht.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

  • BSG, 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssatz - Zuständigkeit des

  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - L 4 KR 4035/17
    Hiergegen erhob der Antragsteller Beschwerde beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (L 5 KR 1634/17 ER-B).

    Zur Begründung wiederholte er seinen Vortrag aus dem Verfahren L 5 KR 1634/17 ER-B.

    Gegen den ihm am 20. September 2017 zugestellten Beschluss des SG hat der Antragsteller am 20. Oktober 2017 Beschwerde beim LSG eingelegt und zur Begründung seinen Vortrag aus dem Verfahren L 5 KR 1634/17 ER-B wortgleich wiederholt.

    Auch der Senat schließt sich wie das SG den Ausführungen des 5. Senats im Beschluss vom 30. Mai 2017 (L 5 KR 1634/17 ER B) an und macht sich diese nach eigener Überprüfung zu eigen.

    Der Vortrag entspricht wörtlich den Ausführungen des Antragstellers im Verfahren L 5 KR 1634/17 ER B. Soweit der Antragsteller im Verfahren beim SG zusätzlich vortrug, sein Gesundheitszustand habe sich erheblich verschlechtert, hat er dies nicht glaubhaft gemacht.

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